Die Melanchthonstiftung wurde 1961 von den Traditionsverbänden der sächsischen und brandenburgischen Fürsten- und Internatsschulen gegründet und steht seit 1993/94 im Rahmen einer Satzung zur Gewährung von Teilfreistellen für Internatsplätze unserer Schule zur Verfügung.
§ 2 der Satzung der Melanchthon-Stiftung
"Der Stiftungszweck wird dadurch verwirklicht, dass die Erträge des Stiftungsvermögens zur Schaffung von Frei- und Teilfreistellen für begabte und würdige Schüler und Schülerinnen der Fürstenschule St. Augustin zu Grimma, St. Marien zur Pforte und St. Afra Meißen verwendet werden."
Was wird übernommen
Die Unterstützung besteht in der Übernahme bzw. der Beteiligung an den Kosten für Verpflegung und Unterkunft während der Schulzeit. Bei einer Entscheidung wird neben den schulischen Leistungen auch die finanzielle Lage der Familie berücksichtigt. Wichtig ist, dass das Verhalten im Internat einwandfrei ist und eine aktive Einstellung zu den Problemen des Internats spürbar wird.
Ein Rechtsanspruch auf die Zuweisung einer Freistelle besteht nicht.
Antragstellung
Ein entsprechender Antrag wird nur auf Vorschlag durch und in Zusammenarbeit mit der Internatsleitung an den Vorstand der Stiftung gerichtet.
Ist ein Schüler von der Internatsleitung vorgeschlagen, werden in jedem Fall folgende Unterlagen von Ihnen benötigt:
- einen Eigenbericht Ihrer Tochter / Ihres Sohnes über die Entwicklung in der Schule und im Internat. Letzteres gilt nicht für die 5. Klasse. In diesem Bericht sollte sich der Schüler vorstellen, seine Interessen und schulischen Ergebnisse sowie auch außerunterrichtliche Aktivitäten schildern. Da bei der Vergabe soziale Aspekte berücksichtigt werden, kann auch auf die familiäre Situation, z.B. Anzahl der Geschwister u.ä. eingegangen werden.
- eine Zeugniskopie
- aktuelle Belege über Ihre Einkommenssituation mit Nachweisen, inwieweit BaföG beantragt und bewilligt wurde.
Bei Fragen steht Ihnen unser Team natürlich gern zur Seite.